Voll und ganz für Sie da
Als Inhabergeführtes Bestattungshaus stehen wir Ihnen seit 1989 zur Seite. Mit dem Einstieg von Tanja Recker haben sich einige Neueren ergeben. Seit 1997 in eigen Räumlichkeiten, an der Egbersstraße direkt am Hollager Friedhof, hat Tanja Recker 2014 das Unternehmen vollständig übernommen und führt dies seitdem mit viel Leidenschaft und Engagement weiter. Als Mitglied im Bestatterverband stehen Fort- und Weiterbildungen regelmäßig im Fokus. Im Lauf der Jahre ist das Unternehmen stetig gewachsen und wir mit der Übernahme von Martin Kruse Bestattungen vervollständigt.
Unser Anliegen ist es, Ihnen beizustehen und Ihnen den Raum zu geben, auf
jene Weise Abschied zu nehmen, wie es für Sie gut und heilsam ist.
Inhaberin, Trauergespräche, Formalitäten und Begleitung der Trauerfeierlichkeiten, anerkannte Sterbebegleiterin
Trauergespräche, Formalitäten und Begleitung der Trauerfeierlichkeiten
Überführung
Überführung
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Überführung
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Unsere Räumlichkeiten an der Egbersstraße bieten Ihnen einen geschützten und würdigen Rahmen für Trauergespräche und individuelle Beratung. In einer ruhigen, einfühlsamen Umgebung nehmen wir uns Zeit für Ihre Anliegen. Zudem finden Sie bei uns eine Ausstellung von Särgen und Urnen, um eine würdevolle Abschiednahme nach Ihren Wünschen zu gestalten.
Grundsätzlich kann jeder die Bestattung eines Verstorbenen beauftragen. Der Gesetzgeber in Niedersachsen sieht jedoch folgende Rangfolge vor:
In Niedersachsen dürfen Verstorbene gemäß § 7 Abs. 1 BestattG bis zu 36 Stunden nach Todeseintritt zu Hause aufgebahrt werden.
In Niedersachsen darf eine Beisetzung frühestens 48 Stunden und spätestens 8 Tage nach dem Todeseintritt erfolgen. Bei einer Einäscherung verlängert sich die Frist auf maximal 4 Wochen nach der Kremation (§ 9 Abs. 1f BestattG).
Verstorbene können in ihrer eigenen Kleidung beigesetzt werden, diese sollte aber nach Möglichkeit aus biologisch abbaubaren Stoffen bestehen. Achten Sie darauf, sowohl Ober- als auch Unterbekleidung mitzugeben.
Für die Durchführung der Kremation muss der Verstorbene in einen Sarg eingebettet werden, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht (§ 12 Abs. 3 BestattG).
In Niedersachsen besteht eine Friedhofspflicht. Daher darf die Urne nur auf einer dafür zugelassenen Grabfläche beigesetzt werden. Hierzu gehören Friedhöfe, Kolumbarien sowie ausgewiesene Wald- und Meeresflächen (§ 12 Abs. 5 BestattG).
Eine Bestattungsvorsorge bietet die Lösung für dieses Thema, da bereits zu Lebzeiten die gewünschte Bestattungsart und die Gestaltung der Beisetzung festgelegt werden können. Zudem ist es möglich, die Kosten im Voraus zu kalkulieren und das erforderliche Geld für diesen Zweck zu hinterlegen. Auf diese Weise wird eine würdevolle und persönliche Bestattung nach Ihren individuellen Wünschen sichergestellt.
Selbstverständlich führen wir Bestattungen auch außerhalb der Gemeinde durch. Mit umfangreicher Erfahrung auf verschiedenen Friedhöfen im Landkreis sowie im Friedwald in Bramsche, dem Ruheforst in Bissendorf und in Schloss Hünnefeld in Bad Essen bieten wir Ihnen vielfältige Optionen. Zudem organisieren wir Seebestattungen an der Nord- und Ostsee.