Ein Todesfall ist für die Angehörigen eine außergewöhnliche Belastung, auf die man sich emotional kaum vorbereiten kann. Um Ihnen in dieser schwierigen Zeit eine Unterstützung zu bieten, haben wir eine Übersicht mit den ersten Schritten für Sie zusammengestellt.
Kontaktieren Sie umgehend den Hausarzt, damit er die Todesbescheinigung ausstellen kann. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Erfolgt der Todesfall in einem Pflegeheim oder Krankenhaus, kümmert sich die Einrichtung um die entsprechenden Maßnahmen.
Informieren Sie die engsten Angehörigen und klären Sie gemeinsam, wer die nächsten Schritte übernimmt. Laut dem niedersächsischen Bestattungsgesetz haben Sie 36 Stunden Zeit, um die Überführung der verstorbenen Person zu organisieren.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir stehen Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung und sind rund um die Uhr erreichbar. Gemeinsam besprechen wir in Ruhe die weiteren Schritte, koordinieren den Überführungstermin und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.
Je nach Familienstand und Wohnort der verstorbenen Person werden folgende Unterlagen benötigt
Wir sind Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner in der schweren Zeit der Trauer. In einem einfühlsamen Trauergespräch klären wir alle organisatorischen Details und legen gemeinsam den weiteren Weg fest. Danach übernehmen wir die Abstimmung mit den Behörden, der Friedhofsverwaltung und den zuständigen Ämtern. Zudem kümmern wir uns um Abmeldungen und organisieren Trauerdruck sowie Traueranzeigen.
Wir kümmern uns um die gesamte Organisation der Verabschiedung, egal ob als freie oder kirchliche Trauerfeier. Hiervon abhängig wird der Sprecher für die Trauerfeier vorgegeben. Die musikalische Untermalung und Dekoration der Friedhofskappelle sorgen für einen individuellen Abschied im Gedenken an den Verstorbenen.
Wir übernehmen die respektvolle und professionelle Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort, sei es der Wohnort, das Pflegeheim oder das Krankenhaus, zur Friedhofskapelle oder in das Krematorium. Unsere Leistungen umfassen die hygienische Versorgung, das Ankleiden mit persönlicher Kleidung und das Einbetten des Verstorbenen.
Wir bieten Ihnen eine breite Auswahl an personalisierten Trauerdrucksachen, darunter Trauerkarten, Gebetszettel zur Trauerfeier und Danksagungen. Jedes Karte wird mit Feingefühl und nach Ihren persönlichen Wünschen gestaltet. Individuelle Designs, angelehnt an das Leben des Verstorben stehen hierbei im Vordergrund.
Wir bieten Ihnen persönliche Begleitung während der Verabschiedung am offenen oder geschlossenen Sarg. Unsere persönliche Begleitung sorgt dafür, dass dieser letzte Moment in einer ruhigen und respektvollen Atmosphäre gestaltet wird.
Sie können entscheiden, wie Ihr Verstorbener beigesetzt werden soll. Die traditionelle Erdbestattung erfolgt auf einem Friedhof, wo der Verstorbene seine letzte Ruhestätte findet und Hinterbliebene sich begegnen. Alternativ gibt es andere Bestattungsformen, die eine vorherige Einäscherung erfordern.
Grundsätzlich kann jeder die Bestattung eines Verstorbenen beauftragen. Der Gesetzgeber in Niedersachsen sieht jedoch folgende Rangfolge vor:
In Niedersachsen dürfen Verstorbene gemäß § 7 Abs. 1 BestattG bis zu 36 Stunden nach Todeseintritt zu Hause aufgebahrt werden.
In Niedersachsen darf eine Beisetzung frühestens 48 Stunden und spätestens 8 Tage nach dem Todeseintritt erfolgen. Bei einer Einäscherung verlängert sich die Frist auf maximal 4 Wochen nach der Kremation (§ 9 Abs. 1f BestattG).
Verstorbene können in ihrer eigenen Kleidung beigesetzt werden, diese sollte aber nach Möglichkeit aus biologisch abbaubaren Stoffen bestehen. Achten Sie darauf, sowohl Ober- als auch Unterbekleidung mitzugeben.
Für die Durchführung der Kremation muss der Verstorbene in einen Sarg eingebettet werden, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht (§ 12 Abs. 3 BestattG).
In Niedersachsen besteht eine Friedhofspflicht. Daher darf die Urne nur auf einer dafür zugelassenen Grabfläche beigesetzt werden. Hierzu gehören Friedhöfe, Kolumbarien sowie ausgewiesene Wald- und Meeresflächen (§ 12 Abs. 5 BestattG).
Eine Bestattungsvorsorge bietet die Lösung für dieses Thema, da bereits zu Lebzeiten die gewünschte Bestattungsart und die Gestaltung der Beisetzung festgelegt werden können. Zudem ist es möglich, die Kosten im Voraus zu kalkulieren und das erforderliche Geld für diesen Zweck zu hinterlegen. Auf diese Weise wird eine würdevolle und persönliche Bestattung nach Ihren individuellen Wünschen sichergestellt.
Selbstverständlich führen wir Bestattungen auch außerhalb der Gemeinde durch. Mit umfangreicher Erfahrung auf verschiedenen Friedhöfen im Landkreis sowie im Friedwald in Bramsche, dem Ruheforst in Bissendorf und in Schloss Hünnefeld in Bad Essen bieten wir Ihnen vielfältige Optionen. Zudem organisieren wir Seebestattungen an der Nord- und Ostsee.